Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
§1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen equi.systems GmbH, Rader Weg 186d, 22889 Tangstedt, HRB 19516 PI (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"), die
• die Lieferung von Hardware-Komponenten,
• die Einräumung von Nutzungsrechten an Software,
• die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- oder Integrationsleistungen sowie
• die Bereitstellung cloudbasierter Dienste (SaaS) zum Gegenstand haben.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB („Verbraucher") sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Unternehmer").
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Schweigen auf derartige Bedingungen stellt keine Zustimmung dar.
(4) Individuelle vertragliche Abreden und Nebenabreden gehen diesen AGB vor, bedürfen ihrer Wirksamkeit jedoch mindestens der Textform.
(5) Im Sinne dieser AGB gilt:
• „Hardware-Komponenten" sind sämtliche vom Anbieter gelieferten physischen Produkte, insbesondere technische Geräte, Komponenten und Zubehör.
• „Software" bezeichnet sämtliche vom Anbieter entwickelten oder bereitgestellten Softwarelösungen, einschließlich Standardsoftware, begleitender Software, mobiler oder Desktop-Applikationen („Apps") sowie Web-Anwendungen.
• „Beratungs-, Entwicklungs- oder Integrationsleistungen" sind konzeptionelle, analytische, beratende, programmatische oder technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software, Hardware-Komponenten oder digitalen Systemen.
• „Cloudbasierte Dienste (SaaS)" sind server- oder cloudbasierte Dienste, die der Anbindung, Speicherung, Verarbeitung, Synchronisation, Auswertung oder Fernsteuerung von Daten dienen.
• Maßgeblich für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ist jeweils das konkrete Angebot bzw. der Einzelvertrag.
§2 Vertragsschluss, Angebote, Unterlagen
(1) Sämtliche Darstellungen von Leistungen in Katalogen, Prospekten, technischen Unterlagen sowie auf der Internetseite des Anbieters stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch tatsächliche Leistungserbringung.
(3) Bei Bestellungen über einen Online-Shop gibt der Kunde nach Durchlaufen des Bestellprozesses und Betätigung des entsprechend gekennzeichneten Bestellbuttons („zahlungspflichtig bestellen") ein verbindliches Angebot ab. Eine Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahme dar, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
(4) An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Spezifikationen sowie sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
§3 Leistungsbereiche
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
• Lieferung von Hardware-Komponenten,
• Einräumung von Nutzungsrechten an Software,
• Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- oder Integrationsleistungen,
• Bereitstellung cloudbasierter Dienste (SaaS).
(2) Inhalt, Umfang und technisches Zusammenspiel der Leistungen ergeben sich maßgeblich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Einzelvertrag sowie etwaigen Leistungsbeschreibungen oder Pflichtenheften, die Bestandteil des Vertrages sind.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Preise als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer angegeben.
(2) Etwaige Versand-, Montage-, Reise- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen.
(3) Zulässige Zahlungsarten ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Anbieter ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
(4) Rechnungsbeträge sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Im Verzugsfall sind gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen.
§5 Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Hardware-Komponenten über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an gelieferten Hardware-Komponenten bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen vor.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Weiterveräußerungen im ordentlichen Geschäftsgang sind gestattet; die Forderungen werden abgetreten.
§7 Nutzungsrechte an Software und Cloud-Diensten
(1) Soweit der Anbieter Nutzungsrechte an Software und/oder Cloud-Diensten (SaaS) einräumt, erfolgt dies als einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht für die im Angebot bzw. Einzelvertrag bestimmte Dauer und den festgelegten Zweck.
(2) Bei individueller Softwareentwicklung kann ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart werden, vorbehaltlich vollständiger Vergütungszahlung. Vorbestehende Komponenten verbleiben im Eigentum des Anbieters.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Software oder Cloud-Dienste Dritten zugänglich zu machen oder zu reverse-engineeren.
§8 Beratungs-, Entwicklungs- oder Integrationsleistungen
(1) Der Kunde hat alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen verlängern Fristen und begründen Vergütungsansprüche.
(2) Bei werkvertraglichen Leistungen ist eine Abnahme nach Fertigstellung vorzunehmen. Fehlende Abnahme innerhalb angemessener Frist führt zur fiktiven Abnahme.
§9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung besteht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Gegenüber Unternehmern ist Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.
§10 Gewährleistung
(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten vorbehaltlich vertraglicher Anpassungen gegenüber Unternehmern.
(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform verarbeitet. Bei Auftragsverarbeitung schließen die Parteien einen AVV.
(2) Anonymisierte Daten dürfen zur Dienstverbesserung verwendet werden.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Deutsches Recht gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer: 22889 Tangstedt.
(3) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Regelungen nicht.